AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Preisgestaltung
Bei Bestellungen kommen die jeweils gültigen Listenpreise der Büma oder gemäss Angebot zur Anwendung.
Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken.

2) Bestellungen
Bestellungen können telefonisch, schriftlich, elektronisch oder per Fax erfolgen.
Bei Erstbestellungen von uns unbekannten Kunden wird eine Vorauszahlung per Bank, Check, oder Nachnahme verlangt.

3) Lieferungen
Das Ziel ist es, alle Lieferungen zum gewünschten Zeitpunkt vorzunehmen. Wir sind jedoch auf Hersteller / Lieferanten angewiesen, daher sind alle genannten Liefertermine als Richtlinie zu verstehen. Schadenersatzansprüche aus verspäteten Lieferungen, Unmöglichkeit der Lieferung, etc. sind daher ausdrücklich ausgeschlossen. Die Preise verstehen sich ab Lager Uzwil.
Terminlieferungen sind möglich, allfällige Mehrkosten die zur Sicherstellung der Termine nötig sind werden in Rechnung gestellt. Versandspesen werden dem Besteller anteilig verrechnet.
Allfällige Transportschäden oder Verlust sind unverzüglich der betreffenden Transportanstalt zu melden. Von uns wird dafür kein kostenloser Ersatz geleistet.
Der Besteller hat die Ware zu prüfen und allfällige Lieferfehler, Beschädigungen oder Verlust innert 3 Tagen nach Erhalt mitzuteilen. Danach gilt die Lieferung als genehmigt.

4) Rücksendungen
Rücksendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen, sofern die Ware unbeschädigt und in der originalen Verpackung an uns retourniert wird. Für die Kontrolle der Rücknahme wird eine Gebühr von Fr. 50.- an der Gutschrift abgezogen.

5) Garantie
Büma garantiert, dass die Produkte im funktionstüchtigen Zustand (gemäss vom Hersteller spezifizierten Angaben) geliefert werden. Darüber hinaus übernehmen wir keine weiteren Garantien wie z.B. Funktionalität innerhalb eines Systems oder einer bestimmten Applikation. Wir bieten unseren Kunden die gleichen vereinbarten Bestimmungen und Garantieleistungen, die wir von unseren Lieferanten erhalten. Darüber hinausgehende Garantieleistungen müssen separat schriftlich geregelt werden. Garantieleistungen können nur bei sachgemässer Behandlung erbracht werden. Schäden die durch Einwirkung von Aussen und durch unberechtigte Eingriffe verursacht worden sind, werden ausgeschlossen. Von den Herstellern nicht gedeckte Garantieleistungen werden in Rechnung gestellt. Auftretende Störungen, die in Garantieleistung fallen, berechtigt den Besteller nicht, von der Vereinbarung zurückzutreten. Während Reparaturzeiten, Ausbesserungen, etc. besteht kein Ersatzanspruch.
Bei Reparaturen übernehmen wir keine Garantie für Daten, welche auf der Festplatte gespeichert sind. Arbeiten werden nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt, für verlorengegangene Dateien haften wir nicht. Für die Datensicherung sind die jeweiligen Auftraggeber selbstverantwortlich!

6) Nebenabreden

Andere Vereinbarungen als diese Lieferbedingungen und Nebenabreden gelten nur in schriftlicher Form.

7.1) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist in jedem Fall Uzwil, der Gerichtstand ist Flawil.

 

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